März 2020: Ein Monat, der die Welt und den Sport verändert
Vor einem Jahr, am Montag, 16. März 2020, ging der Grünwalder Freizeitpark in den ersten Corona-Lockdown. Wir blicken chronologisch auf einen Monat zurück, der die Welt und den Sport verändert hat.
Ein Rückblick aus dem Grünwalder Freizeitpark
Das Schwimmbad und die Sauna wurden bereits am Samstag, 14. März 2020 geschlossen, nachdem der Ministerpräsident Dr. Markus Söder in einer Pressekonferenz zum Coronavirus am Freitag, 13. März 2020 sich zu weiteren Auswirkungen der Coronavirus-Infektion, u.a. zur Schließung von Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im Freistaat ab 16. März 2020 geäußert hatte.
Damit kam der Vereins- und Breitensport in Grünwald, aber auch in ganz Sportdeutschland, zum Erliegen. Was folgte, war ein ständiges Auf und Ab: Lockerungsübungen, die wieder zurückgenommen werden mussten, Hoffen und Bangen um die Zukunft des Vereinssports, aber auch viele kreative Ideen beim TSV Grünwald e.V., um die Sportler:innen in Bewegung und fit zu halten.
Die Auswirkungen des Bewegungsmangels durch den Lockdown und die psychosozialen Folgen durch die Kontaktbeschränkungen lassen sich heute noch nicht absehen. Wir blicken chronologisch auf einen Monat zurück, der die Welt und den Sport verändert hat.
Das neuartige Coronavirus
Das neuartige Coronavirus hat sich seit 26. Dezember 2019 explosionsartig über China, Japan und Südkorea ausgebreitet und im Januar 2020 Europa erreicht. Risikogebiete sind nach wenigen Wochen Italien/Lombardei und Spanien/Madrid. Deutschland wird mit Nordrhein-Westfalen, Bayern und dem Saarland zuerst betroffen. Die Bundesregierung bildet einen Krisenstab und beschließt einen Maßnahmenkatalog. Das Robert-Koch-Institut übernimmt die tägliche Information der Regierung und Bevölkerung.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht in einer Stellungnahme am 2. März 2020 das „Gemeinwohl“ als einer seiner wichtigsten Aufgaben und unterstützt die Vorschläge der Wissenschaftler an die Bevölkerung: „Bleibt zuhause“.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) veröffentlicht am 10. März 2020 eine erste Zusammenfassung aller bisherigen Corona-Meldungen für den Sport und übernimmt ab sofort die täglichen Hinweise und Erkenntnisse des Robert-Koch-Institutes auf seiner Homepage.
Der Sportausschuss des Bundestages setzt für den 11. März 2020 die Auswirkungen des Coronavirus auf den Sport und die Beteiligung von Aktiven an internationalen Sportveranstaltungen auf seine Tagesordnung.
Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit Corona
In Bayern treten am Samstag, 14. März 2020 neue Allgemeinverfügungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus in Kraft. So gilt ab sofort eine Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Eine weitere Allgemeinverfügung regelt die am Freitag, 13. März 2020 beschlossene, bayernweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten ab dem Montag.
Das Robert-Koch-Institut ruft am 17. März 2020 für die Pandemie die Gefahrenstufe „Hoch“ aus.
Bundeskanzlerin Angela Merkel richtet sich am 18. März 2020 in einer Fernsehansprache an die Bevölkerung: „Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst. Und was das Schwerste ist, uns allen fehlen die Begegnungen, was sonst selbstverständlich ist.“
Die Sportmedizinerin, Prof. Petra Platen von der Uni Potsdam, warnt Ende März vor übermäßigem Training während der Infektionsphasen: „Auch Leistungs- und Freizeitsportler(innen) sind während und nach höheren Belastungen besonders anfällig für Corona, vor allem beim Ausdauersport.“
Italienische Zeitungen bringen den explosiven Corona-Ausbruch in Bergamo/Lombardei mit dem Achtelfinale der Champions-League zwischen Atalanta und Valencia vom 19. Februar 2020 im San Siro Stadion in Mailand in Verbindung. 45.000 der 125.000 Einwohner der Krisenstadt waren dabei und haben vermutlich den Ausbruch des Virus mit verursacht. Die Meldung erinnert an das Jahr 1918, als Sumo-Ringern aus Japan vorgeworfen wurde, die „Spanische Grippe“ nach Europa gebracht zu haben.
Erste Bayerische Verordnung für Infektionsschutzmaßnahmen tritt in Kraft
Die erste Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) vom 27. März 2020 tritt in Kraft. Mittlerweile gilt die 12. BayIfSMV. In der Verordnung werden im Detail auch Regelungen für den Betrieb von Sportanlagen getroffen.
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